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Bibbi, am 10.4. 2001 um 11:50:11 Uhr
Familie

Familien können sich mittelfristig auf eine Entlastung bei ihren Beiträgen
zur Sozialversicherung einstellen. Das ergibt sich aus der am Dienstag verkündeten
Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung.
Darin erklärten die Karlsruher Richter Teile der seit 1995 geltenden
Pflegeversicherung für verfassungswidrig. So verstößt die Regelung, wonach Eltern
ebenso hohe Beiträge wie Kinderlose zahlen müssen, gegen die grundgesetzliche
Pflicht zur Förderung der Familie. Die Karlsruher Richter fordern den Gesetzgeber
auf, die Benachteiligung der Eltern bei der Beitragsgestaltung spätestens ab 2005
auszugleichen. Sie machten zwar für die Art und Weise der Entlastung der Familien
keine exakten Vorgaben, erwartet wurde aber, dass nun die Eltern-Beiträge im
Wege einer Umverteilung gesenkt und gleichzeitig die der Kinderlosen erhöht
werden müssen. Die Übergangsfrist sei deshalb großzügig bemessen, weil "die
Bedeutung der Entscheidung auch für andere Zweige der Sozialversicherung zu
prüfen" sei, betonte der Erste Senat. Das Verfassungsgericht begründete seine
Entscheidung damit, dass Pflegebedürftige auf Beiträge der nachwachsenden
Generation angewiesen seien. Derzeit hätten aber Kinderlose einen
»systemspezifischen Vorteil«, weil sie "lediglich Beiträge gezahlt, zum Erhalt des
Bestandes der Beitragszahler aber nichts beigetragen haben", sagte der
Vizepräsident des Gerichts, Hans-Jürgen Papier. Dieses Urteil erging unter anderem
auf die Verfassungsbeschwerde eines Vaters von zehn Kindern hin (Az. 1 BvR
1629/94 u. a.). Außerdem wurde eine Regelung für verfassungswidrig erklärt, mit
der bislang Bürger ohne Krankenversicherungsschutz vom Zugang zur
Pflegeversicherung ausgeschlossen wurden. Sie betrifft rund 1,5 Millionen
Menschen. 90 Prozent davon seien Sozialhilfeempfänger. Ihnen müsse "zumindest
ein Beitrittsrecht" eingeräumt werden. Hier wurde dem Gesetzgeber eine
Übergangsfrist bis 31. Dezember 2001 gesetzt. Der Erste Senat erklärte es
hingegen für verfassungskonform, dass privat Krankenversicherte zum Abschluss
einer Pflegeversicherung gezwungen werden dürfen. Insgesamt zahlen rund 71
Millionen Bürger Beiträge in die soziale Pflegeversicherung, acht Millionen entrichten
Prämien für die private Pflegeversicherung.


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