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Werni schrieb am 28.2. 2007 um 02:20:16 Uhr über

Glos

Glos fordert billige Zwangsjobs für Verhartzte. Zwangsarbeit verstößt allerdings gegen das Grundgesetz. Daraus folgt: Glos und seine bajuwarischen Christfaschisten sind ein Fall für den Verfassungsschutz.

Wer's nicht glauben will:

Artikel 12 GG Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit

1. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

2. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

3. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Erschwerend kommt hinzu, dass Glos' Absichten auch gegen die UN-Menschenrechte verstoßen.

Da kann einem glatt ein Glos im Hals stecken bleiben.


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