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Peter K. schrieb am 5.12. 2007 um 10:38:49 Uhr überGerichtsverfahren |
Das Regelwerk und das Prozedere eines Gerichtsverfahrens hat vor allem einen Zweck: die Einschüchterung der Beteiligten. Kläger und Beklagte, Angeklagte und Zeugen werden in einen normierten Zustand der Verwirrung, der Angst und des Schreckens versetzt. Das erleichtert ihre Beurteilung durch die Gerichtspersonen (Richter, Staatsanwälte, Anwälte und Sachverständige) ungemein. |
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