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the central scrutinizer schrieb am 1.4. 2010 um 14:12:02 Uhr über

Fahrzeugpapiere

Für die Neuausstellung von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren benötigen wir eine Verlusterklärung. Die entsprechenden Vordrucke, die Sie am Bildschirm ausfüllen und zur Unterschrift ausdrucken können, haben wir Ihnen hier bereitgestellt.

Zum Datenabgleich ist aber bei allen Anträgen auf eine Neuausstellung von Fahrzeugpapieren oder Kennzeichen die persönliche Vorsprache erforderlich.

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein ZB I)

Um eine neue ZB I zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

* als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren den Fahrzeugbrief
* Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / Fahrzeughalters
* Verlusterklärung der Fahrzeughalterin / Fahrzeughalters
* bei Erledigung durch Dritte eine zusätzlich eine Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
* Hauptuntersuchungsbericht
* Bei Diebstahl: Nachweis über Anzeige bei der Polizei

Die Ausstellung der ZB I kostet 11,20 €.



Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief ZB II)

Um eine neue ZB II (Fahrzeugbrief) zu bekomen müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

* Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
* als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren den Fahrzeugschein
* Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
* die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
* bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
* Verlusterklärung der Fahrzeughalterin / Fahrzeughalters
* Bei Diebstahl: Nachweis über Anzeige bei der Polizei

Für die Ausgabe eines Ersatzfahrzeugbreifes ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durch die Zulassungsbehörde kostet 31,30 €. Die Ausstellung des Ersatzbriefes und die Aufbietung des verlorenen Kfz-Briefes beim Kraftfahrtbundesamt kostet 28,90 €. Der neue Kfz-Brief kann Ihnen nach ca. 6 Wochen ausgehändigt werden.



Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder

Bei Diebstahl der Kennzeichenschilder ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei Verlust und Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichen ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung erforderlich. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

* Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
* als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
* Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; etc. Original)
* Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
* bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
* Bei Diebstahl: Nachweis über Anzeige bei der Polizei
* wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde oder verlorengegangen ist, ist das zweite mitzubringen

Die Kosten für die Umkennzeichnung belaufen sich auf 27,40 € zzgl. Schilder, ggfs. neue Fahrzeugdokumente!


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