Wenn die Urheberschaft Neros tatsächlich feststünde die Berichte des Taeitns lasten dem Zweifel Raum - so wäre doch jedem Uubefaugeueu klar, daß Poppäa den Fürsten auch hier, wie bei der Ermordung der Kaiserin -Mntter, zur Begehung der Unthat veraulaßt hätte. Mindestens ebenso wahrscheinlich ist jedoch ihre nnmitlelbare Urheberschaft, ohne des Kaifers Vorwiffen. Der nralte Grundfatz, bei der Erforschung der Täterschaft in erster Linie zu fragen . „Wem gereicht das Berbrecheu zum Bortcheil?^' (^ui t.^t.u.t?^), leitet uns mit zwingender Logik auf diese schreckliche Fran, die an Skrnpellofigkeit in der Wahl ihrer Mittel felbft von der fttrchtbaren Agrippina kanm übertroffen wurde. Welches Intereffe hätte auch der Kaiser an der Beseitigung eittes Mannes gehabt, der nttbesrrt durch die Abwege, auf denen sich die Perfon des Herrschers herumtrieb, den Thron gegen alle Beschwörungen schirmte, die Trette der Prätoriatter stärkte, die Reichsgeschäfte mustergülag verwaltete und den Gesetzen überall Achtung verschaffte?
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