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tigerauge schrieb am 17.2. 2012 um 11:25:50 Uhr über

Entlaubung

Ursprünglich durfte er generell das Auto seines Vaters benutzen, er mussste nur bescheidsagen, wenn er den Wagen haben wollte. Nachdem er das Auto aber nach Sauftouren wiederholt vollgekotzt und mehrmals mit Beulen und Kratzern zurückgegeben hatte, zog Vattern diese generelle Erlaubnis zurück. Nach der Entlaubung muss Sohnemann jetzt vorher fragen und hoch und heilig versprechen, sich zu benehmen. Für etwaige Reinigungs- und Reparaturkosten muss er jetzt auch selbst aufkommen.


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