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orschel schrieb am 20.2. 2010 um 19:34:44 Uhr über

Einspruch

Den kann man erheben, ja sogar zur Niederschrift erklären, wenn man mag, unter Wahrung der Frist.

Aber hier nun einSpruch, den ich mir verkniffen habe:
In der Kassenschlange bei Handelshof, ein Jüngling am Scanner, und er hat nichts Dümmeres zu tun als den von mir ordnungsgemäß auf dem Band platzierten Eierkarton zu öffnen und seinen Inhalt gründlich zu beäugen.
Ich: »Was glauben Sie denn, was ich in dem Karton nach draußen schmuggeln wollte
Er: »Aber ich muss doch sehen ob mit Ihren Eiern alles in Ordnung ist
Ich habs nicht gesagt! Ich war so tapfer! Ich habe nicht schnippisch erwidert, Hauptsache mit seinen Eiern wär alles in Ordnung.
Manchmal bewundere ich mich selbst.



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