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Schmidt schrieb am 31.8. 2012 um 13:47:38 Uhr über

Einkaufsschein

Herr Doktor Schmidt, geb. 10.02.1958 in Wiesbaden, ist hiermit berechtigt in allen deutschen Apotheken die folgenden rezeptpflichtigen Medikamente einzukaufen:

a) Marinol (Importware)
b) medizinisches Marihuana
c) Tilidin mit Naloxon
d) Tramadolhydrochlorid
e) Tetrazepam
f) Diazepam
g) Flunitrazepam
f) Risperidon
g) Metclopramid
h) Citalopram
i) Gammahydroxybuttersäure
j) Betaphenylethyl-methylamin


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