Als Pantoffelpunk benötige ich nach heutigen Erkenntnissen einen Dienstausweis, der bescheinigt, nicht den Beruf des Schutzmannes auszuüben.
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Ausweis
Hiermit wird bescheinigt, dass Herr T. kein
Angestellter oder Beamter noch Arbeiter in den
Reihen der deutschen Polizei ist. Ferner
bekleidet der Berechtigte keinerlei Posten in
einer anderen Institution der Bundesrepublik,
deren Hauptaugenmerk auf die Einhaltung der
gültigen Gesetze durch die Bürger gerichtet ist.
Der Berechtigte ist nicht von der Bundesrepublik
befugt, Verbrechen zu verhindern, aufzuklären
oder in Umlauf zu bringen.
Ihm können ohne weitere Bedenken Drogen, Waffen
und andere verbotene Waren verkauft werden.
Kiel, der 19.04.2005
Hochachtungsvoll,
Wolfgang Pistol
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