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Kelch für Arbeit & Soziales, am 9.5. 2004 um 22:23:49 Uhr
DerSagenumwobeneKelchderKotze202

Sozialhilfeempfänger haben einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zufolge keinen Anspruch auf Zuschüsse für Computer. Eine Frau hatte im Verfahren gegen die Stadt Münster geltend gemacht, ein PC gehöre zum Grundbedarf und helfe bei der Jobsuche. Deshalb müsse ihr die Stadt eine Beihilfe zur Beschaffung des Computers zahlen. Das Gericht urteilte hingegen, ein Computer sei in einkommensschwächeren Haushalten nicht unbedingt üblich und gehöre nicht zu den lebensnotwendigen Dingen (Az.: 5 L 529/04)


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