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Alexandra schrieb am 18.4. 2019 um 20:03:28 Uhr über

verfassungswidrig

Europawahlkampf


»17-Jährige auszuschließen ist Verfassungsbruch«

Menschen in Vollbetreuung sind in Deutschland jetzt zur Europawahl zugelassen - Minderjährige dagegen nicht. Der Juraprofessor Hermann Heußner hält das für verfassungswidrig.


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