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beng schrieb am 23.6. 2013 um 19:44:47 Uhr über

Triebtäter


Triebtäter
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Als Triebtäter bezeichnet man eine Person, die aufgrund einespsychischen Defektes“ einen Trieb (ein Verlangen) nicht normal steuern kann und durch das zwanghafte Ausüben einer triebbefriedigenden Handlung sich und/oder seiner Umwelt Schaden zufügt.

Meist versteht man unter Triebtätern Personen, die ihren Sexualtrieb nicht in dem gesellschaftlich geduldeten Rahmen ausleben und andere Personen vergewaltigen oder sexuell nötigen. Es kann sich aber auch um anderes zwanghaftes Verhalten handeln (z. B. zwanghafter Diebstahl, sprich Kleptomanie). Vor Gericht wird bei Triebtätern oft verminderte Schuldfähigkeit geltend gemacht, da der unkontrollierte innereDrangdie Zurechnungsfähigkeit des Täters einschränke.
Literatur

Nikolaus Heim: Operation „“Triebtäter“, Kastration als ultima ratio. Gespräche mit kastrierten Sexualtätern. Dr. Kovac, Hamburg 1998, ISBN 3-86064-673-7 (Forschungsergebnisse zur Sexualpsychologie; 8).
Frank J. Robertz, Alexandra Thomas (Hrsg.): Serienmord. Kriminologische und kulturwissenschaftliche Skizzierung eines ungeheuerlichen Phänomens. Edition belleville, München 2004, ISBN 3-936298-09-2.
Eberhard Schorsch, Nikolaus Becker: Angst, Lust, Zerstörung: Sadismus als soziales und kriminelles Handeln. Neuausg. Psychosozial-Verlag, Gießen 2000, ISBN 3-89806-048-9. (Beiträge zur Sexualforschung; 78).
Eberhard Schorsch: Perversion als Straftat. Dynamik und Psychotherapie. 2. Aufl. Enke, Stuttgart 1996, ISBN 3-432-27212-X.

Kategorie:

Rechtspsychologie

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