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wauz schrieb am 6.12. 2002 um 16:09:07 Uhr überBeurteilung |
Unter Beurteilung versteht man landläufig nicht etwa einen rechtlichen Akt, sondern das Aussprechen einer fundierten Meinung. Eine Beurteilung soll sich auf Überlegung gründen, noch besser auf empirische Überprüfung. |
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Was kann man tun, wenn »Beurteilung« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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