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JMK schrieb am 19.11. 2010 um 13:51:53 Uhr über

Bierkutscher

Angehende Juristen sollten mit dem Begriff des Bierkutschers bestens vertraut sein. Es wäre geradezu grob fahrlässig diesen Klassiker der Ausbildungsliteratur aussen vor zu lassen. (Urteil des Amtsgerichts Köln vom 12.10.1984 - NJW 1986, 1266 »Huftritte eines Brauereigauls gegen parkenden Pkw«)

Die Kenntnis dieses Urteils ist unerlässlich, wenn man sich im Examen dazu äußern muss, ob »ein Bierkutscher, der diensteifrig dem Gebräu der eigenen Brauerei zugesprochen hat ... gegen § 316 StGB verstößt, wenn er in fahruntüchtigem Zustand das Pferdegespann führt« und ob ihm dann die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.


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