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M, am 3.2. 2011 um 18:32:48 Uhr Beamtenherrschaft |
Beamte gehören der Exekutive an. Wenn im Parlament, also der Legislative, Beamte sitzen, die also die von ihnen erlassenen Gesetze auch gleich selbst ausführen, dann ist das keine Gewaltenteilung. Gewaltenteilung ist ein untrennbarer Bestandteil der Demokratie.
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