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prediger schrieb am 18.1. 2007 um 09:47:58 Uhr über

BaselII

Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln müssen gemäß der EU-Richtlinie 2006/49/EG ab dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angewendet werden und finden bereits länger in der täglichen Praxis Anwendung. Die Umsetzung in deutsches Recht wird durch das Kreditwesengesetz, die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) für diezweite Säulevon Basel II sowie die Solvabilitätsverordnung (SolvV) für dieersteunddritte Säulevon Basel II erfolgen. Die USA hatten zunächst beabsichtigt, die Regelungen ab 2008 schrittweise einzuführen. Inzwischen wurde eine Verschiebung auf mindestens 1. Januar 2009 angekündigt (s.a. Umsetzung).

Basel II ist eine Reaktion auf die Kritik an der ursprünglichen Basler Eigenkapitalverordnung von 1988, Basel I.

Ziele sind, wie bereits bei Basel I, die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen sowohl für die Kreditvergabe als auch für den Kredithandel.

Die Kritik an Basel I stützt sich auf drei Punkte:

Fehlallokation des aufsichtsrechtlichen Kapitals (berücksichtigt in Säule 1 von Basel II). Da unter Basel I die Eigenkapitalunterlegung für Kredite an ein Kundensegment (z. B. Firmenkunden) unabhängig von der Bonität des Kreditnehmers erfolgte, bestand ein Anreiz, Kredite an Kunden mäßiger Bonität zu vergeben, weil bei diesen höhere Zinsen durchsetzbar waren und so ein größerer Gewinn auf das zu unterlegende Kapital erzielt werden konnte.
Einbeziehung weiterer Risiken (berücksichtigt in Säule 1 von Basel II). Unter Basel I mussten nur Marktpreisrisiken und Kreditrisiken mit Eigenkapital unterlegt werden. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass eine Vielzahl von Bankenkrisen nicht durch diese Risiken, sondern durch operationelle Risiken ausgelöst wurden. So zum Beispiel die Pleite des UK Bankhauses Barings durch fehlerhafte Kontrollen des Händlers Nick Leeson in Singapur. Inoffiziell ist auch bekannt, dassneben der faktischen Relevanz operationeller Risikendie Erwartung geringerer Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken dazu führte, eine Unterlegung der operationellen Risiken anzutreiben.
Mangelnde Konformität bei aufsichtsrechtlicher Prüfung und Veröffentlichung von Risikoinformationen (berücksichtigt in Säule 2 und 3 von Basel II). Bisher bestanden keine internationalen Standards für die aufsichtsrechtliche Prüfung in verschiedenen Ländern. Ebenso bestanden keine einheitlichen Standards, die die unternehmenseigene Veröffentlichung von risikorelevanten Informationen regelten.


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