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Prediger schrieb am 20.12. 2006 um 10:59:22 Uhr über

Autofahrer

Kraftfahrer
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Als Kraftfahrer, Kraftfahrzeugführer, Kfz-Führer oder auch Fahrzeugführer wird die Person bezeichnet, die ein Kraftfahrzeug führt und lenkt. Alle diese Begriffe werden in uneinheitlicher Weise in den Gesetzen zur Regelung des Straßenverkehrs in Deutschland (StVG, StVO, StVZO, FeV), Österreich (KFG, FSG, StVO) und der Schweiz verwendet.

Üblicherweise benötigt man zum Führen (umgangssprachlichLenken“) von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr eine Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) und einen Führerschein (Führerausweis), der eine vorhergehende Ausbildung und Prüfung sowie Fahreignung voraussetzt.

Siehe auch:

Fernfahrer
Kradmelder
Berufskraftfahrer (in Deutschland und Österreich verbreitete Bezeichnung)
Vonhttp://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrer“
Kategorie: Straßenverkehr




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