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der Pan schrieb am 22.1. 2000 um 14:31:23 Uhr überAnspruch |
Ein Anspruch auf Sozialleistungen hat, wer die im Gesetz geforderten Tatbestände erfüllt. (Frei nach §40 SGB IV) |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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