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der Pan schrieb am 22.1. 2000 um 14:31:23 Uhr über

Anspruch

Ein Anspruch auf Sozialleistungen hat, wer die im Gesetz geforderten Tatbestände erfüllt. (Frei nach §40 SGB IV)


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Ganze Sätze machen das Assoziieren und Blasten interessanter!

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