unterschreiben
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Im Zuge der bevor stehenden Blaster-Innovationen ist vorgesehen, seine Texte künftig gegen eine kleine Gebühr zusätzlich mit einem von drei oder evtl. fünf fremdnicks unterschreiben zu dürfen.
(Gegen die doppelte Gebühr auch mit mehreren nicks.)
Prominenz soll dabei nicht ausschlaggebend sein; Ziel der Maßnahme ist es vielmehr, die Kontakte deutlich auszuweiten.
Bei Streitigkeiten entscheidet die untere Schlichtungskammer.
(Hans*im*Glück soll zum Beispiel vorsorglich bereits Schmerzensgeldansprüche angemeldet haben, falls jemand ihn zusammen mit Daniel aus der Ch unterschreiben sollte. Aber Streithähne gibt es ja überall.)
Quartals - und Jahres-Abonnements sind möglich.
Nachweislich Bedürftige können die Gebühr teilweise auch in Stichworten abarbeiten.
Mit Bettina Beispiel zu unterschreiben ist unerwünscht und wird nur auf Einzelantrag und außerhalb des Abonnements gegen eine hohe Spende an die Alterskasse zugelassen werden.
Wir freuen uns mitzuteilen, dass Rufus für ein dreijähriges Ehrenabonnement vorgesehen ist.