klitschnass
Bewertung: 1 Punkt(e)Wenn hier das Biberacher Gebiet, da man mit Seiner kurfürstlichen Durchlaucht von Baden hierüber noch nicht übereingekommen ist, derzeit außer aller Berührung bleibt, so daß sich das Territorium von Bayern östlich, das Territorium von Württemberg aber westlich, um dasselbe herumzieht, so haben jedoch beide königliche Höfe sich verbindlich erklärt, daß, wenn der eine oder der andere das biberacher Gebiet in der Folge der Zeit an sich bringen sollte, der erwerbende königliche Hof die auf der entgegengesetzten Seite der Riß gelegenen Gebietstheile von Biberach dem andern gegen gleichartige annehmbare Vergütung abzutreten habe; oberhalb des biberacher Gebiets theilt sodann die Scheidungslinie das gräfl. waldsee’sche Gebiet, sammt dem dazu gehörigen Gericht Schwarzach auf die württembergische Seite und zieht sich Wolfegg auf bayerischer Seite lassend, an der Gränze der Landvogtei Altdorf bis Berg hinab. Von Berg scheidet die Linie Altdorf mit allen Bestandtheilen dieses Amtes für Württemberg ab, und geht in schiefer Richtung, Unter- und Oberäckenreitte, Gundelbach, Lachen und Burach, diese Orte für Württemberg nördlich lassend, bis an die nordöstliche Seite der Markung von Ravensburg, sodann die nördliche Seite von dieser Markung fort über die Schüßen, und dann die Schüßen herunter bis Oberbaumgarten, beides Bayern zutheilend; alsdann bis an die St. Jerger Kapelle, solche nördlich auf württembergischer Seite lassend, über die Aachbach bis an die Stadtmarkung von Buchhorn, welche ganz auf die bayerische Seite fällt und von da an den Bodensee.