Wüstung
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Wird ein Neiding als solcher erkannt, wird er zum Wüstling. Sein Besitz unterliegt ab da der Wüstung, der Wüstling selbst ist gebannt und wird als vogelfrei angesehen. Jeder, der einen Gebannten unterstützt, wird selbst gebannt.
Die Wüstung selbst ist die Vernichtung des Besitzes. Haus und Hofstelle werden niedergebrannt, ebenso die bestellten Äcker. Nichts darf geerntet werden. Vieh wird erschlagen und verbrannt. Der Leichnam eines erschlagenen Wüstlings wird nicht bestattet, sondern entweder unter Abwehrzauber verscharrt oder verbrannt und in alle Winde zerstreut. Ebenso ist mit Weib und Sprösslingen zu verfahren.
Wüstung dient dem Schutz der Gemeinschaft und der Allmende sowie dem Schutz aller Rechtschaffenen vor Neidingswerk, also Schadzauberei und dergleichen.