Volksverhetzung
Bewertung: 1 Punkt(e)Wenn jemand Alvar ans Bein pinkeln wollte, bräuchte er vermutlich gar nicht den albernen Umweg über die Odem–Verlinkungen zu gehen. Der Verweis auf § 130.2 des StGB könnte unter Hinblick auf manche Einträge hier ausreichen.