Verglimpfung
Bewertung: 1 Punkt(e)Ist es wohl möglich, gegen jemanden wegen Verglimpfung vorzugehen? Auch dann, wenn derjenige kein Glimpf ist?
Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) | 8, davon 8 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 3 positiv bewertete (37,50%) |
Durchschnittliche Textlänge | 72 Zeichen |
Durchschnittliche Bewertung | 0,375 Punkte, 4 Texte unbewertet. Siehe auch: positiv bewertete Texte |
Der erste Text | am 6.12. 2002 um 21:13:49 Uhr schrieb elfboi über Verglimpfung |
Der neuste Text | am 5.6. 2015 um 06:18:12 Uhr schrieb blasti über Verglimpfung |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 4) |
am 21.10. 2003 um 12:32:55 Uhr schrieb
am 5.6. 2015 um 06:18:12 Uhr schrieb
am 25.2. 2003 um 20:13:42 Uhr schrieb |
Ist es wohl möglich, gegen jemanden wegen Verglimpfung vorzugehen? Auch dann, wenn derjenige kein Glimpf ist?
boah, opera ist ja vielleicht ein schneller browser. ich zuck schon immer zusammen, wenn im vergleich zum explorer oder netscape die neue seite wie ein blitz auf den bildschirm zuckt. vielleicht gewöhne ich mich doch dran.
Man muss unsere Regierung regelmässig aber erbittlich verglimpfen.
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