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Der erste Text am 22.10. 2001 um 19:05:14 Uhr schrieb
basti2@t-online.de über Verfassung
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gerhard über Verfassung
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am 11.9. 2018 um 09:13:03 Uhr schrieb
Christine über Verfassung

am 7.2. 2020 um 13:09:16 Uhr schrieb
Christine über Verfassung

am 20.7. 2009 um 16:32:03 Uhr schrieb
Marmeladenkapitalist über Verfassung

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Assoziationen zu »Verfassung«

zlow schrieb am 8.2. 2002 um 03:30:28 Uhr zu

Verfassung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Frühkonstitutionalismus ~1814 - 1830

Die Verfassungsbewegung, deren ideengeschichtliche eigentliche Träger das aufstrebende und an politischen Partizipationsrechten über Volksvertretungen interessierte liberale Bürgertum war, erstrebte eine Beschränkung der Macht des Monarchen durch die Normen einer geschriebenen Verfassungeiner Konstitution. Daher wurde diese Bewegung und die von ihr vertretene Staatsauffassung Konstitutionalismus und der von ihr geprägte Staat als ´Verfassungsstaat` bezeichnet. Dieser entstandene Verfassungstypus der konstitutionellen Monarchie blieb in Deutschland bis 1918 maßgeblich. Es handelte sich um die “rechtliche Selbstbindung“ des Monarchen durch eine fixierte, eben geschriebenen und normierten Verfassung. Die französische „Charte Constitutionelle“ von 1814 stand hierbei politisches Modell.

Sie sollteeine Brücke schlagen zwischen dem alten absoluten Königtum und der jungen Bürgerfreiheit“ . Diese bürgerliche Forderung nach einer schriftlich fixierten und unumstößlich geltenden, rechtlichen Grundordnung hatte ihre mittelalterlichen Vorläufer in urkundlichen Rechtsbestimmungen, Bullen und Herrschaftsverträgen, oder auch den Wahlkapitulationen der deutschen Kaiser, die sich allgemein nur auf bestimmte Konfliktfelder bezogen und nicht universal die Staatsform, Organisation und Funktion etwaiger Staatsorgane sowie die Freiheitsrechte der Bürger en gros festlegten. Durch den Absolutismus wurde diese Entwicklung hin zu fixierten rechtlichen Normierungen zwischen Monarch/Staat und den Untertanen/Bürgern mehr oder weniger unterbrochen oder auch umgestoßen. Hier war der Monarch der einzige, der mittels eines bürokratischem Zentralismus Recht und Gesetzt willkürlich zu setzen und nehmen die Machtvollkommenheit besaß – ´legibus absolutus`.

zlow schrieb am 8.2. 2002 um 03:40:54 Uhr zu

Verfassung

Bewertung: 1 Punkt(e)

In den Jahren des Frühkonstitutionalismus (Zeit der frühen Verfassungen 1814/15 – 1830) wurden in 15 deutschen Staaten,

angefangen mit Nassau 1814,

(im süd- und mitteldeutschen Raum z.B. in: Bayern, Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt, Nassau, den thüringischen Staaten)

von den herrschenden Monarchen Verfassungen erlassen, die man ´oktroyiert` nennt, da sie einseitig ohne Mitsprache der Untertanen erlassen wurden, wobei gerade

Württemberg eine Ausnahme einnimmt, weil sich dort die ständischen Kräfte gegen eine vom Monarchen einseitig vorgegebene Verfassung massiv verweigerten, diese auch nicht wie in Baden oder Hessen-Darmstadt nachträglich durch Wahlen bestätigten, und erst nach Jahren des politischen Kampfes einer ´paktierten` und damit zwischen Monarch und ihnen ausgehandelten Verfassung zustimmten.

2zlow schrieb am 9.2. 2002 um 23:34:21 Uhr zu

Verfassung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Im Vergleich mit unserem heutigen Grundgesetz
bleibt die damalige frühkonstitutionelle Verfassung nur ein Vorgänger.

Sie brachte weder ein parlamentarisches System hervor, dass sich seine eigene Regierung wählt, noch waren die Grundrechte so sicher, wie sie es vermeintlich heute sind.

Z.B. entsprach die damalige Rede-, Versammlungs- und Pressefreiheit längst nicht heutigem Maßstab.

Ferner kann in unsriger Zeit auch das Parlament, speziell die Opposition Gesetzesvorlagen einbringen, im Frühkonstitutionalismus zumal lag dieses Recht allein bei der Regierung.

Und heute wäre solch ein Status, den ein damaliger Monarch genossen hat undenkbar. Er würde heute genauso dem Recht unterstehen, wie im Grunde jeder Bürger.Zumindest theoretisch.

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