Unschuldsvermutung
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Die Unschuldsvermutung - Ikone der abendländischen Justiz - ist eine Farce.
In Wahrheit ist es genau andersrum:
Jeder Angeklagte gilt solange als schuldig, bis es der Verteidigung gelungen ist, die Unmöglichkeit seiner Schuld mit Naturwissenschaftlicher Präzision zu beweisen.