Tierversuche
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Das Europaparlament besteht auf einem völligen Verbot von
Tierversuchen bei der Herstellung von Kosmetika. Außerdem verlangte die
EU-Volksvertretung am 3. April ein Vermarktungsverbot für neue
Kosmetik-Produkte, die mit Tierversuchen getestet wurden. Einen
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission lehnte die Straßburger
Versammlung in erster Lesung als unzureichend ab. Die Forderungen der
Abgeordneten werden nun von Kommission und Ministerrat geprüft. Das
Europaparlament hat in dieser Frage ein Mitbestimmungsrecht. Nach Vorstellung
des Europaparlaments soll das Tierversuchsverbot schrittweise eingeführt werden.
Ab sofort soll demnach ein Verbot für Versuche gelten, wenn es alternative
Testmethoden gibt. Ein völliges Testverbot soll ab Januar 2005 in Kraft treten –
auch wenn für die fraglichen Substanzen bis dahin keine anderen Testverfahren
entwickelt wurden. Die Vermarktung von Kosmetika, die an Tieren getestet
wurden, soll demnach fünf Jahre nach Verabschiedung der neuen
Kosmetika-Richtlinie untersagt werden. Die EU-Kommission wollte zwar ein
Verbot der Tierversuche, nicht aber der Vermarktung der fraglichen Produkte. Dies
würde nach Auffassung des Parlaments lediglich dazu führen, dass die europäische
Kosmetikindustrie die Tests außerhalb der EU vornehmen lässt.