Terrorversicherung
Bewertung: 1 Punkt(e)Es mag für einige der hier mitlesenden Hauseigentümer von Interesse sein, dass die Kosten für eine die übliche Gebäudehaftpflicht begleitende Terrorversicherung mit dem Ziel, Gebäude- und Personenschäden abzudecken, welche nicht in der herkömmlichen Glas- und Feuerversicherung enthalten sind, als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar sind, vorausgesetzt, eine besondere Wohn- oder Vermietungssituation macht deren Abschluss zwingend erforderlich.