Spielregeln
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spätes 15. und 16. Jahrhundert:
»Gelang es einem Landsknecht, der sich eines Verbrechens schuldig gemacht hatte, auf der Flucht vor dem Provost ein Geschütz zu berühren, konnte er sich für eine bestimmte Zeit in Sicherheit wähnen. Der Provost durfte ihn unter diesen Umständen innerhalb der darauf folgenden 72 Stunden nicht festnehmen, doch durfte sich der Landsknecht nicht mehr als 24 Schritte von dem Geschütz entfernen. Verstieß der Provost gegen dieses Gesetz, durfte der Kommandant der Artillerie aus Protest sämtliche Geschütze abziehen lassen. Zu den Strafen, die über einen Landsknecht verhängt werden konnten, gehörte das «Recht der langen Spieße», eine frühe Form des Spießrutenlaufs.«
(aus der Erläuterung zu »Landsknecht« in der Wikipedia)