Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz
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Aus einem Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. 8. 2001:
Allgemeine Informationen zum Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2001 die Eilanträge von Bayern und Sachsen abgelehnt hat, tritt das LPartG am 1. August 2001 in Kraft.
Das sich im Vermittlungsverfahren auf Bundesebene befindende Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz (LpartGErgG), das unter anderem die bundesrechtlichen Änderungen zum Personenstandsgesetz enthält, wird aller Voraussicht nicht zustande kommen. Die Länder haben daher Sorge dafür zu tragen, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes vollzogen werden kann.