Krötentunnel
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Zur Refinanzierung der Naturschutzverwaltung werden in mehreren Bundesländern die Krötentunnel losweise privatisiert und von den neuen Eignern wieder zurück gemietet. Der Bestand sowie weiterer Investitionsbedarf soll künftig durch das Erheben einer Krötentunnelmaut von 10 Eurocent je Kröte und Passage gesichert werden.
Zur Planung und zum Controlling dieser Aufgaben wurden gemäß der KröTuMtInkVO etliche ressortmäßig den zuständigen Länderfinanzministerien zugeordnete Krötentunnelmauterhebungs- und -abrechnungsstellen geschaffen.