Kirchenrecht
Bewertung: 2 Punkt(e)Die katholische Kirche ist kirchenrechtlich verpflichtet, jedem von ihr geweihten Priester die Alimente von bis zu sechs Kindern von einer Frau zu erstatten. Danach ist der Priester kirchenrechtlich gehalten, sich eine neue Konkubine zuzulegen. Spätestens bei der Kenntnisnahme dieser kanonischen Vorschrift habe ich begriffen, daß es ein furchtbarer Fehler war, mich gegen ein Theologiestudium entschieden zu haben.