Insolvenzgeld
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Herzlich Willkommen im Leistungs-Informations-Service Bereich Insolvenzgeld.
Im Folgenden können Sie sich über die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe des Insolvenzgeldes informieren. Außerdem können Sie Einblick in die gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch, 3. Buch (SGB III) nehmen.
Für die Klärung von Einzelfragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Arbeitsamt. Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist das Arbeitsamt am Sitz der Lohnabrechnungsstelle Ihres Arbeitgebers zuständig, nicht Ihr Wohnsitzarbeitsamt.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse!