Gerichtsverfahren
Bewertung: 1 Punkt(e)Bei Kindern und geistig behinderten Zeugen sind Richter aus Gründen der Vertrauensbildung vom Robenzwang befreit.
Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) | 8, davon 8 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 1 positiv bewertete (12,50%) |
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Durchschnittliche Bewertung | -0,125 Punkte, 5 Texte unbewertet. Siehe auch: positiv bewertete Texte |
Der erste Text | am 26.7. 2006 um 14:08:57 Uhr schrieb puppen-klo über Gerichtsverfahren |
Der neuste Text | am 29.11. 2017 um 11:16:57 Uhr schrieb Christine über Gerichtsverfahren |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 5) |
am 29.11. 2017 um 11:16:57 Uhr schrieb
am 26.7. 2006 um 14:08:57 Uhr schrieb
am 5.12. 2007 um 10:39:46 Uhr schrieb |
Bei Kindern und geistig behinderten Zeugen sind Richter aus Gründen der Vertrauensbildung vom Robenzwang befreit.
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