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am 26.2. 2015 um 09:35:20 Uhr schrieb |
Entblößung
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PRÜGELSTRAFE
Züchtigung durch Mutter
ERZIEHUNG
DER SPIEGEL
1964
Die deutsche Jugend wird, wie zu Großvaters Zeiten, noch immer mit harter Hand und Rohrstock regiert.
Schläge gelten auch heute bei 80 bis 85 Prozent aller Eltern als notwendiges Erziehungsmittel. Im Gegensatz zu den Zeiten vor dem Zweiten Weltkrieg jedoch übernimmt die Exekution in den meisten Fällen die Mutter. Die Altersgrenze der gezüchtigten Jugendlichen liegt bei 16, höchstens 18 Jahren.
Dieses nachkriegsdeutsche Sittenbild entwarf der Direktor des Seminars für Deutsche Altertums- und Volkskunde an der Hamburger Universität, Professor Dr. Walter Hävernick, 59, in einer jetzt publizierten Untersuchung*.
Auf das Thema war der Professor bei seinen Forschungen über die »Gruppengeistigkeit« der Deutschen gestoßen. Hävernick über das Ergebnis der Recherchen: »Wir waren platterdings plattgewalzt.«
Der Hamburger Volkskundler wertete Angaben von Familien, Schulen und Lehrlingen aus, die sich im wesentlichen auf die Zeitabschnitte 1910 bis 1939 (»Vergangenheit«) und 1945 bis 1962 (»Gegenwart«) erstrecken. Dabei entdeckte der Prügelforscher regionale Unterschiede: In Berlin wird am strengsten, in Norddeutschland am mildesten bestraft. Hävernick: »Wenn einer seine Kinder mit dem Kleiderbügel schlägt, dann ist es immer in Berlin.«
Sittenforscher Hävernick - »Schreiben Sie nicht von Prügelstrafe; der Prügel ist ein armdickes Grubenholz« - sammelte in Kleinarbeit lediglich solche Fälle, in denen es sich um die »planmäßig vollzogene Bestrafung durch Schläge auf das Hinterteil, vollzogen sowohl mittels der flachen Hand als auch durch bestimmte Instrumente« handelt.
Beliebtestes Instrument ist nach wie vor der Rohrstock, der als »Symbol der Strafbereitschaft« in zahlreichen Haushalten oft an einer bestimmten, zur Tradition gewordenen Stelle zu finden ist. Früher schlug fast die Hälfte aller Eltern mit dem Stock, heute wird er noch immer in jeder dritten Familie benutzt.
Hävernick, der die »praktische Erziehung« der eigenen Kinder seiner Frau überläßt, ermittelte, daß in der Regel etwas mehr als die Hälfte aller 15- bis 16jährigen und jeder elfte 17jährige im Notfall mit dem Rohrstock verdroschen wird. Zumeist trifft es freilich Jungen; Mädchen im reiferen Alter werden laut Hävernick-Report üblicherweise nur noch einmal mit 17 oder 18 Jahren »übers Knie gelegt«, um »sexuelles Abgleiten« zu verhindern.
Die Heranwachsenden selber halten Schläge als Strafe offenbar für notwendig und richtig. Jedenfalls ergab eine Umfrage unter 233 Maschinenschlosser -Lehrlingen einer Hamburger Firma, daß 82 Prozent der Befragten Schläge als »nicht entehrend« bezeichneten und 71 Prozent eine strenge Erziehung für nötig erachteten.
Der Ritus des Straf-Aktes hat sich seit alters her erhalten. Die Prozedur gliedert sich nach Erkenntnis des Gelehrten in drei Teile:
- Rücksprache, um dem Delinquenten die Gelegenheit zur Rechtfertigung, dem Strafenden die Möglichkeit »zur Darlegung seiner Gründe« zu geben;
- Unterwerfung des Abzustrafenden unter die elterliche Autorität durch »Herbeiholung des anzuwendenden Instruments«;
- Vollzug.
Wenn nicht mit der flachen Hand oder dem Stock geschlagen wird, werden benutzt: Rute, Teppichklopfer, Kleiderbügel (»Besonders der aus Buchenholz gefertigte und polierte Bügel für Herrenkleidung, wobei man immer ... den eisernen Haken vorher herausschraubt«), Kochlöffel, Pantoffel; selten nur Peitsche oder Riemen.
Die Qualität des beliebtesten Hilfsmittels, des Rohrstocks, hat mit der konservativen Schlag-Tradition nicht Schritt gehalten: Hävernick fand heraus, daß seit 1939 nur noch sogenanntes Halbglanzrohr verfügbar ist, dessen »durchziehende Wirkung« und Lebensdauer im Gegensatz zum früher benutzten Vollglanzrohr geringer ist.
Die Schläge werden durchweg auf den Hosenboden appliziert. Selten nimmt der Delinquent die Strafe in gebückter Haltung entgegen; öfter wird er über das Knie gelegt und festgehalten, oder er muß sich über einen Stuhl, eine Sessel- oder Sofalehne legen.
Zur Strafverschärfung werden auch häufig die schützenden Bekleidungsteile entfernt und die Schläge »auf den Blanken« ausgeteilt. Diese Form der Strafe hat seit dem letzten Krieg »um das Doppelte« zugenommen.
Freilich hat die Bestrafung bei Entblößung (»Applicatio ad posteriora vestimentis remotis«) oft weniger moralische denn technische Gründe. Hävernick: »Die Mode der Lederhosen ... macht sie unabdingbar.«
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46174518.html
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