Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 18, davon 17 (94,44%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 15 positiv bewertete (83,33%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 8.3. 2006 um 21:35:35 Uhr schrieb
Vincent über Elefantenangeleischutzabkommen
Der neuste Text am 10.2. 2015 um 21:26:51 Uhr schrieb
Smirminoff selber über Elefantenangeleischutzabkommen
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 2)

am 10.2. 2015 um 21:26:51 Uhr schrieb
Smirminoff selber über Elefantenangeleischutzabkommen

am 7.8. 2008 um 18:52:23 Uhr schrieb
Vincent über Elefantenangeleischutzabkommen

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Elefantenangeleischutzabkommen«

gaua schrieb am 10.3. 2006 um 20:01:36 Uhr zu

Elefantenangeleischutzabkommen

Bewertung: 8 Punkt(e)

§ 7 Hubschrauber

§7.1
Zur Elefantenangelei dürfen keine Kampfhubschrauber verwendet werden.
Ebenso wird es mit einer Gefängnisstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft, wenn aus dem Hubschrauber geschossen wird, oder der Elefant absichtlich oder aus versehen mit Gegenständen beworfen wird.

§7.2
Der Elefantenangelhubschrauber darf bei einer Flughöhe von 11,7 Metern die empfundene Bodenlautstärke von 63 dB nicht überschreiten.

Vincent schrieb am 8.3. 2006 um 22:49:19 Uhr zu

Elefantenangeleischutzabkommen

Bewertung: 5 Punkt(e)

Lizensiertes Elefantenangeln:

§5: unzulässige Angelarten (Teil 2)

Als unzulässige Angelarten gelten:

§ 5.3

Eisangeln

Unter Eisangeln versteht man das Angeln im Winter auf zugeforenen Gewässern. Dazu wird mittels einer Tunnelfräse, einer urinierenden Masse oder mehrerer Kettensägen ein Loch in das tragende Eis geschmolzen oder gesägt und dann entweder nur mit dem Atlantikkabel oder einem kurzen Kran geangelt.

Erlaubt ist diese Form des Elefantenangels nur ohne weitere Angelei-Intentionen.
Für Dänen und Japaner gelten Zusatzbestimmungen.
Die gefrorenen Exemplare der Mammuts stehen unter Artenschutz. Zuwiderhandlungen werden über einen Lizenzentzug hinaus mit strafrechtlichen Konsequenzen sanktioniert.

Vincent schrieb am 8.3. 2006 um 22:26:54 Uhr zu

Elefantenangeleischutzabkommen

Bewertung: 2 Punkt(e)

Lizensiertes Elefantenangeln:

§ 4: zulässige Angelarten

Als zulässige Angelarten gelten:

§4.1
Nachtangeln

Als Nachtangeln bezeichnet man jegliches Fischen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Als Hilfsmittel dienen dabei Flaklichter, elektronische Bißanzeiger und Elekro- oder Knicklichtposen. Auch die klassische Rüsselglocke kommt dabei häufig zum Einsatz. Geangelt wird auf alle nachtaktiven Elefanten, vor allem aber auf sog. Nachtschwärmer. Besonders große, hormongesteuerte Exemplare dieser Art werden nachts erbeutet.

§4.2
Tagangeln

Als Tagangeln bezeichnet man jegliches Angeln zwischen Sonnenaufgang un Sonnenuntergang. Sämtliche Elefantenarten sind hierbei zu erwarten. Wegen verstärkter menschlicher Nutzung der Gewässer bei Tageslicht ist der potentielle Fang mit besonderer Vorsicht zu sichten.

Wenkmann schrieb am 8.3. 2006 um 21:58:17 Uhr zu

Elefantenangeleischutzabkommen

Bewertung: 4 Punkt(e)

"(...) sehen wir uns auf Grund des Überhandnehmens von Hochseeyachtgroßmastabsägeaktionen dazu gezwungen, mit sofortiger Wirkung ein Elefantenangeleischutzabkommen zu ratifizieren, dass das nichtlizensierte Elefantenangeln
unter Strafe stellen wird (...)"

Welt Anglerverband,

Bad Tölz

Im Januar 2007

Vincent schrieb am 10.3. 2006 um 20:24:22 Uhr zu

Elefantenangeleischutzabkommen

Bewertung: 4 Punkt(e)

"...stehen schon lange wegen ihrer barbarischen Elefanten-bungee-praxis in der Kritik. Die japanischen Elefantenangelhubschrauber haben dieses Jahr wissentlich die Quote der mörderischen Jagd auf Seeelefantenkaviar auf 935 Hochseeelefanten und 27 Tiefseeelefanten verdoppelt.
Die Begründung für die Jagd istwissenschaftliche Forschung”, aber es ist ein offenes Geheimnis, dass mit dem Kaviar Luxusrestaurants beliefert werden. In Japan geben Feinschmecker für die angeblich potenzsteigernde Delikatesse Seeelefantenkaviar viel Geld aus.

Wir fordern als kleinstmöglichen ersten Schritt die Vereinheitlichung der Fangquoten!
Wir fordern die Verantwortlichmachung der diversen Clubs-der-oberen-10 000!
Wir fordern eine supranationale Aufsichtsbehörde, die die Durchsetzung einer einheitlichen Interpretation des Elefantenangeleischutzabkommens verpflichtet ist!"

17.9.2007 T.l. Miller, Kapitän der M.S. Rainbow 5

(einem Schiff mit dem eine seriöse NGO den Walfang bekämpfte, als es noch Wale gab, in einem Communique zur Lage der Seeelefantenpopulation)

Vincent schrieb am 10.3. 2006 um 19:56:15 Uhr zu

Elefantenangeleischutzabkommen

Bewertung: 3 Punkt(e)

Lizensiertes Elefantenangeln:

§6: Angelquoten

§ 6.1
Angelquoten für laichende Tiefseeelefanten

Ein offensichtlich laichendes bzw. mit der Reproduktion hochwertig laichender Tiefseeelefanten beschäftigtes Tiefseeelefantenexemplar ist umgehend wieder in Freiheit zu entlassen.

§6.1a
Ausnahmen

Ist die Nachfrage nach frischem Tiefseeelefantenkaviar durch akreditierte Mitglieder der »Oberen - 10 000 e.vbefriedigt, so tritt § 6.1 in Kraft.

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