DornseiffsNeuesDeutschesGesetz
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Gesetz zur Verwendung von Dornenseife
§1 Jeder der Dornenseife benutzt ist selbst schuld und darf keine Ansprüche bei seiner Krankenversicherung anmelden.
§2 Dornenseife darf nur von volljährigen Personen in Apotheken und ausgesuchten Tankstellen erworben werden.
§3 Tiere dürfen nicht mit Dornenseife gewaschen werden. Auch keine unsympatischen Tiere.
§4 Zur Passionszeit dürfen keine blöden Witze über Dornenseife gemacht werden.