Bundesinnenministerium
Bewertung: 1 Punkt(e)Im Netz kann jeder unter falscher Identität unterwegs sein. Künftig soll das auch die Polizei öfter tun. Sie soll die Online-Konten von Verdächtigen einsehen und übernehmen können. Wer sein Passwort verweigert, kann dafür sogar in Beugehaft kommen. Das geht aus dem Entwurf für das neue IT-Sicherheitsgesetz hervor, den das Bundesinnenministerium erarbeitet hat: »Der Verdächtige ist verpflichtet, die zur Nutzung der virtuellen Identität erforderlichen Zugangsdaten herauszugeben.«