Breifresser
Bewertung: 1 Punkt(e)Ferner werden im Gesammt- Vereinsgebiet gegenseiug portofrei besördert die Eorrespondenzen in reinen Staats-Dienst- Angelegenheiten (Osfieialsachen) von Staats^ und anderen öffentlichen Behörden des einen Postgebiets mit solchen Behörden eines andern, wenn sie in der Weise, wie es in dem Postbezirke der Ausgabe für die Berechtigung zur Portosreiheit vorgeschrieben ist, als Ossieial-Sache bezeichnet und mit dem Dienstsiegel verschlossen sind. auch aus der Adresse die ahsendende Behörde angegeben ist.