Brechmittelverabreichung
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Brechmittelverabreichung
Ein Mann wurde beim Verkauf einer Portion Kokain festgenommen. Im Moment seiner vorläufigen Festnahme beobachteten die Polizisten, dass der Tatverdächtige etwas verschluckt hat. Sie nahmen an, dass es sich hierbei um verpacktes Kokain (sogenannte Kokainbömbchen) handelte. Im Polizeigewahrsam wurde dem Mann gegen seinen Widerstand durch einen Arzt eine Spritze verabreicht, die ihn zum Erbrechen brachte. Hierbei kam das verschluckte Kokain zum Vorschein.
Das Oberlandesgericht Frankfurt sah das zwangsweise Verabreichen eines Brechmittels bei Verdacht des Mitsichführens von Kokainbömbchen im Magen nicht von der Strafprozessordnung gedeckt, da dies einen unerlaubten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt. Das auf diesem ungewöhnlichen Weg zu Tage geförderte Rauschgift konnte dem Angeklagten daher im Strafprozess nicht zur Last gelegt werden.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.10.1996, 1 Ss 28/96, NJW 1997, 1647
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