Brandstiftung
Bewertung: 1 Punkt(e)'Die Flamme weitertragen' ist ein der Stiftungsidee innewohnender Leitgedanke, weshalb Stiftungen und Stifter auch besondere steuerliche Vergünstigungen durch den Staat, beziehungsweise die Bundesländer genießen. Von den steuerlichen Sondervergünstigungen ausgenommen sind solche Stiftungen, die sich einem als Freizeitzweck definierten Ziel verschrieben haben - wie der Förderung der Tier– oder Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten– und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.