mcnep schrieb am 17.12. 2005 um 18:46:43 Uhr zu
Betreiber
Bewertung: 1 Punkt(e)Auf das Masturbieren in Gebetshaltung setzte das Kirchenrecht bis in die Neuzeit drakonische Strafen.
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Der erste Text | am 17.12. 2005 um 04:36:46 Uhr schrieb numpf über Betreiber |
Der neuste Text | am 23.7. 2012 um 20:15:45 Uhr schrieb Bettina Beispiel über Betreiber |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 1) |
am 17.12. 2005 um 04:36:46 Uhr schrieb |
Auf das Masturbieren in Gebetshaltung setzte das Kirchenrecht bis in die Neuzeit drakonische Strafen.
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