Beischlafdiebstahl
Bewertung: 4 Punkt(e)Beischlafdiebstahl ist so etwas halbmythisches wie das Kranzgeld oder das ius primae noctis und vermutlich längst als eigenständiges Delikt aus den Gesetzbüchern verschwunden. Er bleibt nichtsdestotrotz eine geißelnswerte Unsitte. Wie überhaupt die Verbindung Geld–Sexualität jenseits des rein hurerischen Aspektes durchaus eine nähere Betrachtung verdient.