BGB
Bewertung: 1 Punkt(e)Das BGB hat so viele Paragraphen, der Gesetzgeber könnte auf Jahrhunderte Rechtssicherheit herstellen, indem beschlossen würde, daß jedes Jahr nur das Gesetz zur Anwendung kommt, dessen Nummer gerade dran ist. Dieses Jahr müßte dann § 2004 zur Anwendung kommen, was Inventarverzeichnisse bei Erbschaften regelt. Klingt zunächst ein wenig dröge, aber wenn wir ein Jahr gezwungen wären, uns ausschließlich mit der Bestandaufnahme unseres künftigen Nachlasses zu beschäftigen, würde dies neben vielen anderen Effekten (Hausputz!) sicher auch der Schwarzromantik neuen Auftrieb verleihen.