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gerichteter Graf schrieb am 11.12. 2018 um 11:57:14 Uhr über

versatel

Nach Rücksprache mit meinen Anwalt und gründlicher Konsultierung der Rechtsschutzversicherung behalte ich mir gemäß Artikel 5 Grundgesetz (Artikel5GG) vor, zu schweigen.
Auch das Schweigen muss als eine Meinungsäußerung gewertet werden, die unter die Meinungsfreiheit fällt.


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