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urgs, am 17.1. 2014 um 13:50:16 Uhr schuldig |
martin, ja ich bin darin schuldig: ich habe dich eben nicht verzogen, habe dir nicht ohne ende taschengeld geben können.du hättest alles oder fast alles von mir haben können und hast es dir durch deine schlampigkeit und hörigkeit gegenüber deinem erzeuger und den »Großeltern« selbst versaut.Denkst du, ich würde meine Lieblingsspiele nicht spielen können? Irrtum! Du vermöhltest oder verschenktest oder verkauftest 2 CD`s, du weißt welche, ich aber spielte ab 2014 diese tollen Spiele wieder, wirst mich nie wieder dazu bringen, dir irgendwas zu borgen, ausborgen hat bei dir immer behalten bedeutet, ganz falsch! |
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