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mcnep schrieb am 1.5. 2008 um 13:05:04 Uhr über

scheisse-essen-mit-messer-und-gabel

Wenn ein Freund ein Bedürfnis verspürt,
seine Notdurft zu verrichten,
so ist eine Frau aus der Gruppe,
die er für richtig befindet,
angehalten, ihn zu begleiten,
um den Pflichten zu obwalten,
die ihr während dieses Aktes bezeichnet werden.
Keines der männlichen noch der weiblichen Objekte
hat das Recht, Körperreinigungen,
worin auch immer sie bestehen mögen,
vor allem nicht jene nach Benutzung des Abtritts,
ohne ausdrückliche Erlaubnis des Freundes,
dem der Monat untersteht, vorzunehmen.
Wenn diese verweigert wird und
jene dennoch vorgenommen werden,
erfolgt
eine
äußerst
strenge
Bestrafung.

de Sade, Sodom


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