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tullipan schrieb am 25.5. 2008 um 21:54:58 Uhr über

gemeingefährlich

grundkurs strafrecht

die konkreten gefährdungsdelikte setzen den nachweis einer tatsächlich eingetretenen gefahrensituation voraus, in der es aus der sicht eines beobachters der situation allein zufallsbedingt ist, wenn es nicht zu einer rechtsgutverletzung kommt.
abstrakte gefährdungsdelikte sind delikte, die ein typischerweise gefährliches verhalten verpönen, unabhängig davon, ob es zu einer konkreten gefahr kommt oder nicht.

aus dem netz

wer beobachtet, urteilt
wer darf beobachten
wer darf urteilen

wer richtet die richter



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