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Hans Teichhofer schrieb am 15.11. 2005 um 08:30:38 Uhr über

aufklären

Inhalt des Aufklärungsbogens
Aufklärung über die Verwendung des überzähligen Embryos

* Art, Zweck und voraussichtlicher Beginn des Projekts zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen bzw. des Forschungsprojekts zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren.

Aufklärung über die Rechte des Paares

* Das Paar hat das Recht auf eine verständliche mündliche und schriftliche Aufklärung.
* Das Paar hat das Recht, der Ärztin/dem Arzt Fragen zu stellen.
* Das Paar hat das Recht, der Projektleitung Fragen zu stellen.
* Das Paar hat das Recht auf eine angemessene Bedenkzeit.
* Das Paar bzw. die Frau oder der Mann hat das Recht, sich ohne Angabe von Gründen für oder gegen die Einwilligung zu entscheiden.
* Das Paar bzw. die Frau oder der Mann hat das Recht, die gegebene Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen bis zum Beginn der Stammzellengewinnung zu widerrufen.
* Die Nicht-Einwilligung oder der Widerruf der Einwilligung durch das Paar bzw. die Frau oder den Mann hat keine Benachteiligung bei der Weiterbehandlung im Fortpflanzungsverfahren zur Folge.

Aufklärung über den Umgang mit den Daten

* Daten, die eine Identifikation des Paares ermöglichen, werden den Forscherinnen und Forschern nicht übermittelt.
* Die IVF-Klinik anonymisiert die Daten, die Rückschlüsse auf das Paar zulassen, reversibel durch Zuordnung eines Codes, bevor sie den Embryo an die Projektleitung weitergibt.
* Die IVF-Klinik bewahrt die Daten des Paares, den Aufklärungsbogen und das Original der unterzeichneten Einwilligungserklärung sowie den Codierungsschlüssel während 10 Jahren auf.

Aufklärung über Unentgeltlichkeit, Rechte und Pflichten Dritter

* Überzählige Embryonen dürfen nicht gegen Entgelt veräussert oder erworben werden. Die Einwilligung bringt dem Paar also keinen finanziellen oder sonst irgendeinen Nutzen.
* Es besteht die Möglichkeit, dass Dritte an Stammzellen oder daraus gewonnenen Produkten Rechte (z.B. Patente) erwerben können. Dem Paar entstehen hieraus keinerlei Ansprüche.
* Es besteht die Möglichkeit, dass die Stammzellen oder daraus gewonnene Produkte in der klinischen Forschung und Praxis Verwendung finden. Dem Paar entstehen hieraus keinerlei Ansprüche.
* Forscherinnen und Forscher müssen die gewonnenen Stammzellen für die Durchführung vergleichbarer Forschungsprojekte im Inland weitergeben.




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