Soziologische Untersuchungen lassen uns das Projekt erwägen, mittels eines gewissen Filters die im Wege der Vorratsdatenspeicherung von den Banken erhaltenen Kontobewegungsdaten daraufhin zu überprüfen, inwieweit die betreffenden Kontoinhabern in den letzten 24 Monaten Spenden an wohltätige Einrichtungen oder Institutionen der verfassungsmässigen Ordnung (Parteien, Stiftungen usw) überwiesen haben. Ist dies nicht der Fall, so kann von einem gebrochenen Verhältnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ausgegangen werden, die intensivere Befassung mit den gespeicherten Daten der Betreffenden Person, zB unter dem Einsatz des Bundestrojaners, rechtfertigt.
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